
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland gewinnen: Das beschleunigt das noch junge Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Nach einem Jahr zieht Bremen eine positive Bilanz.
Sonnige 25 bis 30 Grad – das Klima der mexikanischen Stadt Monterrey lässt viele Bremerinnen und Bremern von Strand, Palmen und Badewetter träumen. Umso stärker muss der Gegensatz für die Pflegefachkräfte aus der lateinamerikanischen Millionenmetropole gewesen sein, die Anfang des Jahres in Bremen ankamen. Regen, Schnee und Frost begrüßten sie hier.
Und Tatjana Bechthold. Die Projektbeauftragte der Bremer Krankenhausgruppe GeNo – Gesundheit Nord kümmert sich um die Neuankömmlinge. „Auch wir haben mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen“, erzählt sie und ist deshalb froh über die Verstärkung. Mit voll eingerichteten Wohnungen und Regenschirm als Willkommensgeschenk nimmt sie die Pflegekräfte in Empfang.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz macht Personalgewinnung einfacher
Der Weg nach Bremen ist dank einer neuen Gesetzesregelung nun deutlich einfacher. Sie gilt seit dem 1. März 2020. Das Gesetz klingt etwas sperrig – Fachkräfteeinwanderungsgesetz – macht in der Praxis aber vieles einfacher und vor allem schneller.
Es gilt dabei für die Einwanderung von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland. Bislang ein langwieriger Prozess, der oft Monate bis hin zu Jahren dauerte.
Vergleich alte Gesetzesregelung und neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
alte Regelung | neue Regelung |
Einwanderung nur in Mangelberufen | Einwanderung in allen Berufen möglich |
keine Ausnahmen für Branchen | IT-Kräfte können auch ohne anerkannten Abschluss einwandern |
verpflichtende Prüfung, ob eine Stelle durch einen EU-Bürger besetzt werden kann | keine Vorrangprüfung |
lange Fristen | beschleunigtes Verfahren möglich (Kosten: 411 Euro) |
komplexe Verfahren | effizientere Genehmigungsprozesse |