Zölle und Steuern für den Import und Export von und nach England – seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Regeln und Vorgaben. Welche Zölle werden künftig im Handel zwischen Deutschland und Großbritannien (GB) erhoben? Wie hoch fallen Steuern aus? Welche Zoll-Verfahren gibt es? Eine Übersicht über aktuelle Regelungen und Verfahren für Unternehmen mit Warenverkehr ins Vereinigte Königreich.
Am 31. Dezember 2020 endete die knapp einjährige Übergangsphase des Brexits. Der Brexit selbst wurde bereits am 31. Januar 2020 vollzogen, das Vereinigte Königreich trat aus der Europäischen Union aus.
Seit Januar 2021 gilt Großbritannien damit als Drittstaat. Die EU und GB haben sich jedoch auf ein Freihandelsabkommen geeinigt, das den zukünftigen Austausch von Waren und Gütern regeln soll.
Dieses Abkommen ist noch nicht offiziell in Kraft, da es zwar von GB ratifiziert ist, jedoch noch nicht von der Europäischen Union (Stand 4. Januar 2021). Dennoch sind alle Regelungen dieses Abkommens vorläufig anwendbar. Für Unternehmen bedeutet das: Sie sollten Zoll- und Importformalitäten so abwickeln, als sei das Abkommen bereits aktiv.
Im Folgenden die wichtigsten Regelungen zu Zoll und Einfuhrsteuern für Unternehmen. Sie beziehen sich dabei immer auf den rein gewerblichen Handel.
Aufgrund der besonderen Situation von Nordirland gelten andere Bedingungen für Waren, die von dort importiert oder nach dorthin exportiert werden.
Grundsätzlich unterliegen in Nordirland alle Bestimmungen weiterhin dem EU-Recht, das heißt, das Verfahren entspricht der Situation als wäre Nordirland weiterhin ein EU-Mitglied. Zollformalitäten entfallen, Umsatzsteuerregelungen entsprechen den EU-Regeln, solange die Waren und Güter in Nordirland verbleiben.
Für Waren die von Nicht-EU-Ländern (inklusive GB) nach Nordirland gelangen, gelten dieselben Regeln wie sie in den jeweiligen Handelsabkommen und Zollgesetzen der EU festgelegt worden sind. Hier können auch weitere Kontrollen anfallen (zum Beispiel bei Tiertransporten).
Weitere Informationen über Zollformalitäten und Steuern: Die EU hat eine FAQ mit den 59 wichtigsten Fragen und Antworten zu Zöllen und Steuern herausgegeben. Diese erklären viele der obigen Sachverhalte im Detail.
Für Fragen und Anregungen rund um das Thema Zölle und Brexit kontaktieren Sie gerne:
Nikolaus Schadeck, Partner Head of Country Practice UK in Germany, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am Weser-Terminal 10, 28217 Bremen, T + 49 421 33557-7109, nschadeck@kpmg.com
oder
Anja Markmann, Referentin International, bei der IHK - Handelskammer Bremen, 0421 3637-247, markmann@handelskammer-bremen.de
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