Der Brexit ist vollzogen - wie es aber mit Steuern und Zöllen weitergeht, noch ungewiss
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Zu diesen Fragen gibt es noch keine definitive Antwort, denn bis zum 31. Dezember 2020 gibt es zwischen Großbritannien und der EU noch eine Übergangsfrist. Diese ermöglicht einen Warenhandel, als wäre Großbritannien noch ein EU-Mitglied. Bis dahin heißt es also „Business as Usual“.
Diese Übergangsfrist will von den politischen Parteien dazu genutzt werden, ein Freihandelsabkommen auszuhandeln, das danach einen geregelten Austausch von Waren ermöglicht. Ob es zu diesem Abkommen in der knapp bemessenen Zeit kommen kann und ob die politischen Kräfte in Großbritannien sich überhaupt auf eine Annäherung mit der EU einlassen, steht nach Meinung vieler Expertinnen und Experten jedoch noch in den Sternen.
Zölle und Steuern: Die Folgen bei einem Hard Brexit
Sollte die Partien zu keinem Abkommen gelangen („Hard Brexit“), drohen empfindliche Störungen des Handels zwischen Europa und dem Vereinigten Königreich. Wie diese Aussehen, darüber schreibt Gastautorin Anja Markmann, verantwortlich für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht bei der Handelskammer Bremen:
"Sollte es kein Freihandelsabkommen bis zum 31. Dezember 2020 beziehungsweise einen Entwurf möglichst bis zum Juli 2020 geben, droht ein "Harter Brexit". Die Folgen: Dann werden Drittlandszollsätze bei den Importen sowie Exporten fällig und Zollformalitäten müssen beachtet werden. Dies bedeutet steigende Kosten für britische Produkte in Bremen und Deutschland aber auch für alle nach Großbritannien (GB) exportierten Güter. Das Problem der langen Abfertigungszeiten an den Grenzen zwischen EU und GB bleibt ebenfalls bestehen. Dies ist insbesondere für verderbliche Ware gefährlich!
Die Problematik einer EU-Grenze quer durch Irland haben die Briten ja bereits durch einen neu verhandelten Kompromiss gelöst: Es gibt keine Zollgrenze auf dem irischen Festland – also keinerlei Kontrollen zwischen Nordirland und der Republik Irland, die in der EU bleibt. Die Kontrollen würden beiderseits in den Häfen der Irischen See stattfinden. Dort würden alle Waren, die letztlich nach Irland – also in die EU – gehen, überprüft, ob sie im Sinne der Union verzollt wurden. Das Besondere dabei ist: Die Kontrollen würden von britischen und nicht von EU-Zollbeamten im Sinne der EU-Vorschriften vorgenommen.