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1.9.2020 - Jann Raveling

So gelingt die Einstellung ausländischer Fachkräfte aus Drittstaaten

Unternehmensservice Bremen

Nicht-EU-Ausländerinnen und Ausländer nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz einstellen

Beratung: Fachkräfte aus dem Ausland
© pixabay

Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland einzustellen war bisher ein langwieriges Verfahren. Das hat sich seit dem 1. März 2020 geändert. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist es deutlich einfacher, eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer aus dem Ausland einzustellen. Was Unternehmen in Bremen dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Die Hintergründe des neuen Gesetzes und die Verfahren haben wir in diesem Artikel einmal zusammengefasst. Hier zeigen wir nun, wie Unternehmen eine ausländische Fachkraft mit dem beschleunigten Verfahren nach Deutschland holen können.

Anleitung: Fachkraft aus dem Ausland einstellen mit dem beschleunigten Verfahren

Fachkraft aus dem Ausland einstellen - in sechs Schritten
Fachkraft aus dem Ausland einstellen - in sechs Schritten © WFB/Raveling

Schritt 1: Stelle ausschreiben und Fachkraft gewinnen

Zunächst gilt es, die potenzielle Arbeitnehmerin oder den potenziellen Arbeitnehmer zu finden. Darum muss sich jedes Unternehmens selbst kümmern und die Stelle entsprechend bewerben. Ist die Fachkraft gefunden und der Arbeitsvertrag unterschrieben, beginnt das eigentliche Einreiseverfahren.

Schritt 2: Beim Willkommensservice in Bremen melden

Auch wenn das Fachkräfteeinwanderungsgesetz das Einstellungsverfahren deutlich vereinfacht hat, kommen viele Fragen im Prozess auf, gerade beim ersten Mal. Hier unterstützt der Willkommensservice der Wirtschaftsförderung Bremen (WFB). Er begleitet bei allen Schritten, beantwortet Fragen und klärt mit Ihnen gemeinsam die Einreiseformalitäten.

Melden Sie sich daher gerne so früh wie möglich!

Schritt 3: Papiere bei der Ausländerbehörde einreichen

Als nächstes muss das Unternehmen alle Unterlagen (Stellenausschreibung, Arbeitsvertrag, Nachweis der Berufsqualifikation der Fachkraft) bei der zentralen Ausländerbehörde einreichen und das Verfahren starten. Für Unternehmen, die es besonders eilig haben, empfiehlt es sich, gegen eine Gebühr von 411 Euro das beschleunigte Verfahren zu beantragen. Dadurch sind die Behörden verpflichtet, den Antrag innerhalb bestimmter Fristen abzuwickeln. Ansonsten kann es Monate oder im schlimmsten Fall Jahre dauern, bis die Fachkraft tatsächlich einreist.

Schritt 4: Prozess abwarten

Jetzt geschieht ganz viel im Hintergrund: Die Ausländerbehörde, die Agentur für Arbeit, die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) und die zuständige Anerkennungsstelle prüfen die Dokumente und erteilen die Freigabe für die Fachkraft. Das Unternehmen muss in dieser Phase nicht aktiv werden. Es sei denn, es wird dazu aufgefordert.

Schritt 5: Einreise organisieren

Wird die Qualifikation der Fachkraft anerkannt, stehen ihr die Tore offen. Jetzt muss diese einen Termin bei der Botschaft beantragen, bei der ihr das Visum ausgestellt wird. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens beträgt die Frist dafür nur drei Wochen. Dies kann in bestimmten Ländern ein entscheidender Vorteil gegenüber dem regulären Verfahren sein. Mit dem Visum ist dann die Einreise möglich. Unternehmen und Fachkraft buchen jetzt den Flug oder organisieren die Überfahrt sowie den Umzug.

Schritt 6: Ankommen in Deutschland

Endlich geht es los! In Deutschland angekommen, kann das Arbeitsverhältnis beginnen. Der Willkommensservice bleibt dabei weiterhin eng an der Seite von Unternehmen und Fachkraft und berät bei Anmeldungen und anderen migrationsbedingten Herausforderungen. Denn für Deutschland-Neulinge gibt es weiterhin viele Fragen und Themen.

Der Willkommensservice hilft bei:

  • Interkultureller Beratung: Arbeit unterscheidet sich von Land zu Land. Über die Beratungsangebote des IQ Netzwerk Bremen können Arbeitgebende und Arbeitnehmende mehr über Arbeitsformen, das Lösen von Konflikten oder eine wertschätzenden Willkommenskultur lernen.
  • Sprachkurse: Um die eigenen Sprachfähigkeiten zu verbessern, nehmen viele Neulinge Sprachkurse nach ihrer Einreise wahr. Der Willkommensservice kann hier vermitteln.
  • Adressen und Ansprechpersonen: So bietet etwa die Webseite https://welcometobremen.de Adressen, Tipps und Angebote für Neuzugezogene. Der Willkommensservice hilft darüber hinaus auch gerne persönlich.
  • Alltagsfragen: Wie melde ich ein Auto an, wie geht das mit den Steuern, Handyvertrag oder dem Krankheitsfall? Der Willkommensservice kann zwar nicht alles selbst beantworten, kennt aber ganz sicher die richtige Station zur Orientierung in Bremen. Neugierig geworden?

Melden Sie sich einfach, wir freuen uns auf Sie!

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Zur Ausgabe Juni 2023

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